Freie Bürger wehren sich gegen Anschuldigungen

 Strafantrag gegen Bürgermeisterkandidaten

Der Wahlkampf um das Amt des Bürgermeisters der Stadt Gernsbach laufe insgesamt betrachtet sehr fair ab. Allenfalls einer der Kandidaten falle auf durch die Verkündigung von Unwahrheiten und Beleidigungen. Insbesondere über das Internet würden immer wieder Nachrichten verbreitet, die dazu geeignet seien, Menschen und insbesondere die anderen Bewerber für das Amt des Bürgermeisters zu beleidigen und zu diffamieren. „Das muss man wohl so akzeptieren, das gehört heute wohl dazu, und wer Bürgermeister oder Bürgermeisterin werden will, muss mit sowas umgehen können“, das war die bisherige Haltung der Freien Bürger. Doch was in der vergangenen Woche stattfand, sprenge den tolerierbaren Rahmen.

Im Rahmen eines Life-Interviews durch Schüler des Albert-Schweizer-Gymnasiums, bei dem alle Bürgermeisterkandidaten/innen zu Wort kamen, um ihre politischen Ziele und Vorstellungen darzulegen, habe sich einer der Kandidaten absolut in der Wortwahl vergriffen. „Die Freien Bürger wurden in unflätigster Weise beleidigt, und als Neonazis bezeichnet. Eine derartige Äußerung ist absolut nicht tolerierbar“, erklärt der Vorsitzende der FBVG Uwe Meyer, „wir haben daher Strafantrag gegen diese Person gestellt“.

Es stünden ebenfalls Vorwürfe im Raum, die Freien Bürger hätten Druck auf den Kandidaten ausgeübt, ihm sogar gedroht, was diesen veranlasst hätte, bei der Kandidatenvorstellung in der Stadthalle nicht anzutreten. „Diese Vorwürfe sind absolut aus der Luft gegriffen, keiner unserer Mitglieder hat mit diesem Herrn irgendwelchen Kontakt gehabt“, betont der Vorsitzende der Freien Bürger weiter.

Gerade die Freien Bürger vertreten demokratische, freiheitliche und tolerante Werte, ein Zusammenhang mit rechtem Gedankengut sei absolut abwegig. Auch aufgrund der Tatsache, dass die Freien Bürger viele Gewerbetreibende als Mitglieder haben, sei es notwendig für eine saubere Gesinnung und einen zweifelsfreien Ruf zu stehen. Daher sei es unumgänglich, den Strafantrag zu stellen, mit dem Ziel, dass diese Aussage zurückgenommen wird.